Meine Kanzlei versteht sich als modernes und leistungsfähiges Unternehmen. Wir haben uns auf die Beratung und Vertretung von Privatpersonen sowie mittelständischen Unternehmen spezialisiert, insbesondere in den Bereichen des Medienrechts und IT-Rechts, allgemeinen Vertragsrechts und Arbeitsrechts.

Als rechts- und branchenerfahrenes Unternehmen, erarbeiten wir für Sie effiziente Lösungskonzepte und setzen diese schnell für Sie um.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst überwiegend zivil- und wirtschaftliche Rechtsgebiete, die im Folgenden nicht abschließend aufgeführt werden:

Medienrecht mit seinen Querschnittmaterien
- Internetrecht/ e-commerce
- Urheberrecht, das Recht der Kreativen
- Presserecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Kaufrecht
- Lizenzrecht
- Markenrecht
- Werkvertragsrecht
- Inkassoverfahren
- u. v. m.

Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Sollte Ihr Anliegen zu keinem der aufgeführten Rechtsgebiete zählen, so zögern Sie trotzdem nicht uns zu kontaktieren. Sollten wir in Ihrer Angelegenheit nicht der richtige Ansprechpartner sein, so helfen wir Ihnen gerne mit einer Empfehlung weiter.

Rechtsanwältin Sarah-Maria Diesy, LL.M. gründete die Sozietät im Jahre 2015.

Nach dem Abitur an einem humanistischen Gymnasium begann sie das Studium der Kunstgeschichte sowie der spanischen Sprache in Barcelona und Frankfurt am Main. Hiernach absolvierte sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main mit Stationen des Referendariats am Oberlandesgericht Frankfurt  am Main und der Hochschule für Bildende Künste Städelschule in Frankfurt am Main. Hierdurch konnte sie Synergien zwischen der Kunstgeschichte, zeitgenössischer Kunst und den Rechtswissenschaften schaffen.

Nach dem zweiten Staatsexamen absolvierte Frau Sarah-Maria Diesy berufsbegleitend den Fachanwaltskurs im Arbeitsrecht, um für die kommende Selbstständigkeit umfassend aufgestellt und optimal beratend tätig sein zu können.

Den Master im Medienrecht (LL.M.) erwarb Frau Sarah-Maria Diesy am renommierten Medieninstitut der Johannes Gutenberg -Universität zu Mainz. Ihre Masterthesis bearbeitete die Fragestellung nach einer Zeitenwende im Urheberrecht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1585/13 und die sich aus dem Urteil ergebenden Konsequenzen für die Kunstbetrachtung in Zeiten der Reproduktionskunst und des „Copy und Paste“. Ferner qualifizierte sich Frau Sarah-Maria Diesy am Medieninstitut durch den Fachanwaltslehrgang im Urheberrecht und IT-Recht.

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Sozietät liegen im Medienrecht.

Frau Rechtsanwältin Sarah-Maria Diesy beherrscht die Sprachen Englisch, Spanisch und Arabisch.

Bild für Homepage

Fälle im Medien- Arrbeits- Vertragsrecht sind meistens eine heikle Angelegenheit. Als guter Rechtsanwalt kennen wir die Argumente beider Seiten und reagieren deswegen schnell auf Ihre Gegenpartei. 

Ein Prozess vor Gericht lässt sich in vielen Fällen vermeiden, wenn im Vorfeld eine ausführliche, juristische Beratung erfolgen kann. Da Sie in Rechtsfragen oft an Fristen gebunden sind, zögern Sie nicht und vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin in unserer Kanzlei.

Nehmen Sie jederzeit, auch kurzfristig Kontakt zu uns auf.

Auf Wunsch erhalten Sie einen umgehenden Terminvorschlag zu einer persönlichen sowie umfassenden Beratung mit der notwendigen Diskretion.

Aufgrund eines klar begrenzten Mandatsauftrages werden alle anfallenden Kosten im Vorfeld geklärt.

Hinsichtlich der administrativen Abwicklung werden Sie jederzeit freundlich sowie fachkundig von unserer Kanzlei betreut.

Kompetenz im Urheber- und Medienrecht, IT- Recht sowie Arbeitsrecht ist für eine Kanzlei im Wirtschaftsstandort Frankfurt Rhein/Main unverzichtbar.

Fachanwaltschaften Arbeitsrecht, IT-Recht, Urheber- und Medienrecht:

Fachanwaltschaft im IT-Recht nach § 4 und § 14 k Fachanwaltsordnung und die Fachanwaltschaft im Arbeitsrecht nach § 4 und § 10 sowie die Fachanwaltschaft im Urheber- und Medienrecht nach § 4 und § 14 j Fachanwaltsordnung :

Rechtsanwältin Sarah Maria Diesy bildet sich regelmäßig und umfassend fort, um die Qualität anwaltlicher Leistungen zu sichern.

Die Fachanwaltsordnung verlangt gem. § 2 FAO i.V.m. §§ 10 und 5 c FAO den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen in den Rechtsgebieten der jeweiligen Spezialisierung des Rechtsanwalts:

Frau Rechtsanwältin Sarah Maria Diesy hat diese theoretischen Voraussetzungen im Urheber- und Medienrecht, Arbeitsrecht sowie IT-Recht vollumfänglich erbracht um Ihre Mandanten bestmöglich beraten zu können.