Gestaltung & Überprüfung

Wir erstellen, überarbeiten und überprüfen Arbeitsverträge für unsere Klienten sowie alle dazugehörigen Vereinbarungen wie beispielsweise Arbeitnehmerdarlehensverträge, Dienstwagen- sowie Provisionsregelungen oder Rückzahlungsvereinbarungen. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt bestimmten Vertragsklauseln, die als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage, zulässig sein müssen. Ebenfalls ermitteln wir die auf Sie anwendbaren Tarifverträge. Darüber hinaus beraten wir Sie hinsichtlich der Vermeidung bzw. Bewältigung von Scheinselbstständigkeitsproblemen.

Vorbereitung von Kündigungen

Wir beraten Arbeitnehmer im Vorfeld der Kündigung und vermeiden somit eventuell entstehende Folgeprobleme.

Beendigung von Arbeitsverträgen

Wir beraten Arbeitnehmer bei der einvernehmlichen Beendigung. Ob bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen mit und ohne Abfindung, bei sogenannten Sperrzeitproblemen oder bei Fragen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeldansprüchen stehen wir Ihnen stets zur Seite.
Ebenfalls erarbeiten wir rechtssichere Lösungen bezüglich Urlaubsabgeltung und Aufhebung bzw. Umgestaltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote.
Gerne überprüfen wir Ihre Arbeitszeugnisse oder erstellen sie nach Ihren Vorgaben.

Gestaltung & Überprüfung

Haben Sie Fragen bezüglich der Ausgestaltung oder Beendigung Ihres Managervertrages oder sehen Sie sich mit Meinungsverschiedenheiten bei Vertragsdurchführung konfrontiert?
In all diesen Angelegenheiten sind wir auf Seiten von Gesellschaften tätig.

Vorbereitung von Kündigungen

Wir beraten Arbeitgeber im Vorfeld der Kündigung und vermeiden somit eventuell entstehende Folgeprobleme.

Beendigung von Arbeitsverträgen

Wir beraten leitende Angestellte und Geschäftsführer bei der einvernehmlichen Beendigung. Ob bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen mit und ohne Abfindung, bei sogenannten Sperrzeitproblemen oder bei Fragen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeldansprüchen stehen wir Ihnen stets zur Seite.
Ebenfalls erarbeiten wir rechtssichere Lösungen bezüglich Urlaubsabgeltung und Aufhebung bzw. Umgestaltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote.
Gerne überprüfen wir Ihre Arbeitszeugnisse oder erstellen sie nach Ihren Vorgaben.

Im Fall einer Kündigungsschutzklage, müssen Arbeitnehmer diese vor dem Arbeitsgericht geltend machen (Frist: 3 Wochen). Dies schreibt der Gesetzgeber vor. Erhebt ein Arbeitnehmer keine Klage oder lässt die Frist verstreichen, verliert er das Recht, sich auf die Unwirksamkeit einer Kündigung zu berufen.

Um einen bestmöglichen Prozessverlauf sicher zu stellen, muss im Fall eines geplanten Kündigungsschutzprozesses eine perfekte Grundlage geschaffen werden. Hierbei ist es von äußerster Wichtigkeit, dass alle Informationen bezüglich vorherigen Abmahnungen oder die Anhörung des Betriebsrats vorliegen, um die rechtliche Haltbarkeit der Kündigung realistisch einschätzen zu können.

Gerne erzielen wir für Sie eine gütliche Einigung im Vorfeld, die meist aus einer Abfindungslösung besteht. Sollte sich ein Kündigungsschutzprozess nicht vermeiden lassen, betreuen wir Sie vor allen Arbeits-, Landesarbeits- sowie Bundesarbeitsgerichten.

Prozessuale Entscheidungen besprechen wir mit Ihnen im Vorfeld. Aufgrund unserer Erfahrung bezüglich Kündigungsschutzprozessen sind wir in der Lage den Verfahrensgang, die Prozesschancen sowie Risiken bestmöglich abzuschätzen. Wir bewahren Sie vor Überraschungen und gewährleisten Ihnen ein juristisch sowie wirtschaftlich bestmögliches Prozessergebnis.

Als Rechtsanwaltskanzlei befassen wir uns mit dem Arbeitsrecht sowie angrenzenden Spezialmaterien. Wir verfügen somit über fundierte Kenntnisse bei arbeitsgerichtlichen Prozessen, die wir bundesweit vor allen Arbeits-, Landesarbeits- und Bundesarbeitsgerichten sowohl auf Arbeitnehmer – als auf Arbeitgeberseite führen. In beamtenrechtlichen Streitfällen sind wir vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtbarkeit tätig.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen übernehmen wir Ihre anwaltliche Vertretung in den Bereichen des Arbeitnehmerstatus bei möglicher Scheinselbstständigkeit, Kündigungsschutzprozessen, Befristungskontrollprozessen, Diskriminierungsstreitigkeiten sowie im Zusammenhang mit Betriebsübergängen.

Aufgrund des Familienzuwachses müssen Schwangere, junge Mütter und Väter einen längeren Zeitraum pausieren, und wünschen sich hierbei oft die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung während oder nach der Elternzeit. Oft führen diese Gegebenheiten zu Konflikten, die nicht selten in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enden. In solchen Situationen sollten Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber die mutterschaftsbedingte Auszeit sachlich und vernünftig planen.

Unsere Kanzlei berät Schwangere, junge Mütter & Väter sowie ihre Arbeitgeber in allen Fragen und unterstützt bei der Planung sowie erfolgreichen Durchführung der Elternzeit sowie bei Differenzen bezüglich der Teilzeitwünsche.

Als Mobbingbetroffener oder als Vorgesetzter bzw. Arbeitgeber beraten wir Sie bei Mobbingvorfällen. Auch wenn Sie als Betriebsrat mit Mobbingvorfällen konfrontiert werden, sind wir gerne für Sie tätig.